Überwachungskameras können Eingänge, Einfahrten und Gärten schützen, dabei jedoch auch Besucher, Nachbarn und Passanten erfassen. Sobald die Überwachung über den rein privaten Bereich hinausgeht, können die Vorgaben der DSGVO gelten. Dieser Ratgeber erläutert die wichtigsten Regeln, geeignete Kameraeinstellungen, die Speicherdauer von Aufnahmen und mögliche Folgen bei Verstößen.
Gilt die DSGVO für private Überwachungskameras?
Die DSGVO gilt möglicherweise nicht, wenn eine Kamera ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten eingesetzt wird, etwa zur Überwachung eines privaten Raums, zu dem Besucher keinen Zugang haben. Dass der überwachte Bereich zum eigenen Grundstück gehört, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Videoüberwachung außerhalb des Anwendungsbereichs der DSGVO liegt. Erfasst eine Kamera Paketboten, Besucher, Mieter oder andere haushaltsfremde Personen, können weiterhin datenschutzrechtliche Vorschriften gelten.
Die Überwachung von Gehwegen, Nachbargrundstücken und gemeinschaftlich genutzten Parkflächen birgt ein noch deutlicheres Datenschutzrisiko. Nach den Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses zur Videoüberwachung ist die sogenannte Haushaltsausnahme eng auszulegen. In Deutschland sollten private Kameras grundsätzlich so ausgerichtet sein, dass Nachbargrundstücke, Gehwege, Straßen und andere öffentliche Bereiche nicht erfasst werden. Nationale Datenschutzgesetze, Mietverträge und Hausordnungen können weitere Einschränkungen vorsehen.
Welche DSGVO-Regeln gelten für private Überwachungskameras?
Findet die DSGVO Anwendung, kann der Hauseigentümer als Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts gelten. Er muss dann begründen können, warum die Überwachung erforderlich ist, welche Bereiche die Kamera erfasst, wie lange die Aufnahmen gespeichert werden und wer darauf zugreifen kann.
Berechtigte Interessen
Private Videoüberwachung stützt sich häufig auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Schutz vor Einbrüchen, Vandalismus oder wiederholtem unbefugtem Betreten kann ein berechtigter Zweck sein. Die Überwachung muss jedoch auch erforderlich und verhältnismäßig sein.
Vor der Installation einer Kamera sollten drei Fragen geklärt werden:
- Besteht ein konkretes und tatsächliches Sicherheitsrisiko?
- Ist eine Videoüberwachung erforderlich, um diesem Risiko zu begegnen?
- Überwiegen die Rechte und Freiheiten der erfassten Personen gegenüber dem Sicherheitsinteresse des Hauseigentümers?
Frühere Beschädigungen an einem Seitentor können beispielsweise die Überwachung dieses Eingangs rechtfertigen. Der allgemeine Wunsch, alle Personen auf der Straße beobachten zu können, bietet dagegen kaum eine vergleichbare Grundlage. Wenn bessere Schlösser, eine Außenbeleuchtung oder ein engerer Kamerawinkel das Risiko weniger stark in die Privatsphäre eingreifend reduzieren können, sollten diese Möglichkeiten berücksichtigt werden.
Deutlicher Hinweis auf die Videoüberwachung
Personen sollten grundsätzlich über die Überwachung informiert werden, bevor sie den erfassten Bereich betreten. Ein Hinweisschild am Tor oder Eingang ist daher sinnvoller als ein Schild direkt neben der Kamera, wenn Besucher zu diesem Zeitpunkt bereits aufgenommen werden.
Der Hinweis sollte die für die Kamera verantwortliche Person nennen, den Sicherheitszweck erläutern und angeben, wo weitere Datenschutzinformationen erhältlich sind. Ein einfaches Kamerasymbol reicht möglicherweise nicht aus.
Begrenzte Speicherdauer
Aufnahmen sollten gelöscht werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Wie lange Überwachungskameras Aufnahmen speichern, sollte sich am konkreten Zweck und nicht am verfügbaren Speicherplatz orientieren.
Bei einem Privathaus in Deutschland gilt eine Speicherdauer von höchstens 72 Stunden grundsätzlich als angemessen, sofern kein relevanter Vorfall eingetreten ist. Eine längere Aufbewahrung erfordert einen konkreten Grund. Eine Aufnahme, die einen Einbruch oder eine Sachbeschädigung zeigt, kann für die Polizei, eine Versicherung oder einen Rechtsanspruch länger gespeichert werden. Nicht damit zusammenhängende Aufnahmen sollten weiterhin automatisch gelöscht werden.
Sichere Speicherung
Videoaufnahmen können Aufschluss über die Gewohnheiten der Bewohner, Fahrzeuge, Besucher und Zeiträume geben, in denen niemand zu Hause ist. Das Kamerakonto sollte deshalb mit einem individuellen Passwort und, sofern verfügbar, einer Multi-Faktor-Authentifizierung geschützt werden. Lokale Aufnahmegeräte und Speicherkarten müssen ebenfalls sicher aufbewahrt werden.
Rechte betroffener Personen
Personen, die von einem der DSGVO unterliegenden System aufgenommen wurden, können unter anderem Rechte auf Information, Auskunft, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch haben. Wie auf eine Anfrage zu reagieren ist, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Ignoriert werden sollte sie jedoch nicht.
Wer eine Aufnahme anfordert, kann gebeten werden, ein ungefähres Datum, eine Uhrzeit und den Ort anzugeben. Bevor eine Kopie herausgegeben wird, müssen andere erkennbare Personen gegebenenfalls unkenntlich gemacht werden.
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Eingeschränkte Weitergabe
Überwachungsaufnahmen sollten nicht unbedacht weitergegeben werden. Nach einem Vorfall kann eine relevante Aufnahme der Polizei oder einer Versicherung zur Verfügung gestellt werden. Eine Veröffentlichung im Internet lässt sich dagegen deutlich schwerer rechtfertigen.
Wird das Gesicht eines Besuchers in einer öffentlichen Nachbarschaftsgruppe veröffentlicht, gelangt die Aufnahme an einen nicht kontrollierbaren Personenkreis. Statt mehrerer Stunden Videomaterial sollte nur der Ausschnitt weitergegeben werden, der für die Meldung des Vorfalls erforderlich ist.
Überwachungskameras DSGVO-konform einrichten
Die Position und die Einstellungen von Überwachungskameras wirken sich unmittelbar auf den Datenschutz aus.Ziel ist es, tatsächlich gefährdete Bereiche zu schützen, ohne regelmäßig unbeteiligte Personen oder fremde Grundstücke aufzunehmen.
Sichtfeld begrenzen
Kameras sollten auf private Eingänge, Einfahrten, Gartentore oder seitliche Wege gerichtet sein. Nachbarfenster, fremde Gärten und nicht erforderliche Bereiche des öffentlichen Raums sollten außerhalb des Bildausschnitts bleiben.
Für größere Außenbereiche kombiniert die eufyCam S4 eine 4K-Bullet-Kamera mit Weitwinkelobjektiv und eine 2K-PTZ-Kamera mit zwei Objektiven. Mithilfe des Installationswinkels, der Aktivitätszonen und der Privatzonenmaskierung lässt sich die Überwachung auf die relevanten Grundstücksbereiche konzentrieren. Die automatische Verfolgung sollte auf den erforderlichen Bereich beschränkt bleiben und einer Person nicht entlang eines öffentlichen Gehwegs folgen.
Wird eine Kamera an der Einfahrt beispielsweise stärker nach unten geneigt, bleiben Fahrzeug und Tor sichtbar, während die meisten Passanten und der Straßenverkehr nicht erfasst werden.
Privatzonen einrichten
Lässt sich ein nicht relevanter Bereich nicht vollständig durch den Kamerawinkel ausschließen, kann eine dauerhafte Privatzonenmaskierung zusätzlichen Schutz bieten. Sie sollte eine sorgfältige Positionierung der Kamera ergänzen und nicht ersetzen, insbesondere wenn Nachbargrundstücke oder öffentliche Flächen betroffen sind.
Die Privatzonen sollten sowohl in der Live-Ansicht als auch in gespeicherten Aufnahmen überprüft werden. Bei beweglichen Kameras sind zusätzliche Tests erforderlich, da eine Maskierung, die in der Ausgangsposition funktioniert, beim Schwenken oder bei der Bewegungsverfolgung möglicherweise nicht mehr greift.
Bewegungserkennung anpassen
Eine Gartenkamera muss nicht jedes Fahrzeug auf einer nahe gelegenen Straße aufnehmen. Aktivitätszonen sollten stattdessen das Tor, den Eingang oder den privaten Weg abdecken, auf dem Bewegungen relevant sind.
Die Empfindlichkeit sollte so eingestellt sein, dass die Kamera eine Person erkennt, die sich dem Haus nähert, ohne ständig auf Äste, weit entfernte Passanten oder den Straßenverkehr zu reagieren. Eine Personen- oder Fahrzeugerkennung kann die Zahl nicht relevanter Aufnahmen zusätzlich reduzieren.
Sichtfeld der Türklingelkamera einstellen
Eine Video-Türklingel sollte sich auf Besucher und Pakete unmittelbar vor dem Eingang konzentrieren. In der Regel ist es nicht erforderlich, die Haustür des Nachbarn, die Straße oder sämtliche Personen auf dem Gehweg zu erfassen.
Die eufy Türklingel mit Kamera E340 nutzt eine Kamera für Besucher und eine zweite für den unteren Bereich vor der Tür sowie die Paketablage. Dadurch lässt sich der Eingangsbereich gezielt überwachen, ohne ein unnötig weites Sichtfeld zu benötigen. Bei einem schmalen Gehweg kann ein veränderter Montagewinkel helfen, Passanten aus dem Bild auszuschließen.
Audioaufnahmen begrenzen
Audioaufnahmen können private Gespräche erfassen, die in keinem Zusammenhang mit der Sicherheit des Hauses stehen. In Deutschland ist die unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes grundsätzlich verboten und kann gemäß § 201 StGB auch strafrechtliche Folgen haben. Die Audioaufnahme sollte daher normalerweise deaktiviert bleiben.
Zugriff auf die Kamera schützen
Autorisierte Nutzer und verbundene Geräte sollten regelmäßig überprüft werden. Zugriffsberechtigungen ehemaliger Bewohner und Installateure sowie verlorener oder ausgetauschter Smartphones sollten entfernt werden. Heruntergeladene Videoclips dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie für einen konkreten Vorfall benötigt werden.
Hinweisschild zur Videoüberwachung anbringen
Das Hinweisschild muss sichtbar sein, bevor eine Person den überwachten Bereich betritt. Bei einem freistehenden Haus eignet sich das Tor oder der Beginn der Einfahrt möglicherweise besser als die Wand neben der Haustür.
Das Schild sollte die tatsächliche Funktionsweise der Kamera korrekt wiedergeben. Wenn das System dauerhaft aufzeichnet, darf es nicht den Eindruck erwecken, dass die Aufnahme erst beim Betätigen der Türklingel beginnt. Ein Hinweisschild erfüllt die Informationspflicht, macht einen ansonsten unzulässigen Kamerawinkel oder eine rechtswidrige Aufzeichnung jedoch nicht zulässig.
Einstellungen regelmäßig überprüfen
Der erfasste Kamerabereich kann sich verändern, wenn sich eine Halterung verschiebt, Pflanzen wachsen oder Einstellungen aktualisiert werden. Bei einer regelmäßigen Überprüfung sollten folgende Punkte kontrolliert werden:
- Sichtfeld und Privatzonen
- Bewegungserkennung und Audioeinstellungen
- Autorisierte Nutzer und verbundene Geräte
- Automatische Löschfrist
- Sichtbarkeit des Hinweisschildes
Die Überprüfung sollte wiederholt werden, wenn eine Kamera neu positioniert oder die automatische Verfolgung aktiviert wird. Kontrollieren Sie dabei erneut die Position der Überwachungskamera, damit der relevante Eingang oder Weg weiterhin erfasst wird, ohne das Sichtfeld unnötig auf Nachbargrundstücke oder öffentliche Bereiche auszuweiten.
Welche Folgen hat eine nicht DSGVO-konforme Videoüberwachung?
Die möglichen Folgen hängen davon ab, was aufgenommen wurde, wie lange die Überwachung andauerte und ob der Hauseigentümer das Problem nach einer Beschwerde behoben hat.
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Datenschutzbeschwerden
Nachbarn, Besucher, Mieter oder Passanten können sich direkt beim Hauseigentümer oder bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Viele Streitfälle entstehen, weil eine Kamera offenbar auf ein anderes Grundstück gerichtet ist und der Eigentümer nicht erklären kann, was tatsächlich aufgenommen wird. Eine nachvollziehbare Erklärung oder eine schnelle Anpassung kann das Problem möglicherweise lösen.
Behördliche Maßnahmen
Eine Aufsichtsbehörde kann verlangen, dass der Hauseigentümer die Kamera neu ausrichtet, den überwachten Bereich verkleinert, Audioaufnahmen deaktiviert, die Speicherdauer verkürzt, die Beschilderung verbessert oder unrechtmäßig erhobene Aufnahmen löscht. Sie kann auch die vollständige Einstellung der Überwachung anordnen. Die Hinweise der LDI NRW zur privaten Videoüberwachung bestätigen, dass deutsche Behörden bei einem festgestellten Verstoß Verwarnungen aussprechen, Abhilfemaßnahmen anordnen oder ein Bußgeldverfahren einleiten können.
Schadensersatzansprüche
Nach Art. 82 DSGVO können betroffene Personen Ersatz für materielle oder immaterielle Schäden verlangen, die durch einen Verstoß entstanden sind. Ob ein Schadensersatz zugesprochen wird, hängt von den Nachweisen und den Umständen des Einzelfalls ab.
Bußgelder
Verstöße gegen die DSGVO können zu Geldbußen führen. Die in Art. 83 genannten Höchstbeträge sind jedoch keine automatischen Strafen für Hauseigentümer. Die Behörden berücksichtigen unter anderem die Schwere und Dauer des Verstoßes, den entstandenen Schaden und die Reaktion des Eigentümers.
Es macht einen Unterschied, ob versehentlich ein kleiner Teil des Gehwegs erfasst und der Kamerawinkel umgehend korrigiert wurde oder ob trotz wiederholter Beschwerden weiterhin der Garten eines Nachbarn aufgenommen wird.
Weitere rechtliche Folgen
Neben der DSGVO können weitere rechtliche Folgen eintreten. Betroffene Personen können einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend machen. Unbefugte Audioaufnahmen oder die öffentliche Verbreitung von Videomaterial können zudem gegen andere Gesetze verstoßen. Mieter können außerdem gegen Hausordnungen oder andere Vorgaben verstoßen, wenn sie ohne Genehmigung Kameras in gemeinschaftlich genutzten Fluren installieren.
Fazit
Private Überwachungskameras sollten nur die notwendigen Bereiche erfassen. Nachbargrundstücke und öffentliche Flächen sind auszuschließen, Audioaufnahmen sollten deaktiviert und Videodaten sicher sowie nur so lange wie erforderlich gespeichert werden. Privatzonen, Aktivitätsbereiche und automatische Löschfristen unterstützen einen datenschutzkonformen Einsatz. Bei Unklarheiten empfiehlt sich eine Beratung durch die zuständige Datenschutzbehörde.
FAQ
Welche Gesetze gelten für private Überwachungskameras?
Private Kameras können der DSGVO unterliegen, wenn sie identifizierbare Personen außerhalb eines rein persönlichen oder familiären Bereichs erfassen. Zusätzlich können nationale Datenschutzvorschriften sowie zivilrechtliche, strafrechtliche, mietrechtliche und eigentumsrechtliche Regelungen gelten.
Welche Auswirkungen haben private Überwachungskameras auf den Datenschutz?
Kameras können das Aussehen, die Bewegungen, Gewohnheiten, Besucher und das Verhalten einer Person erfassen. Die Beeinträchtigung der Privatsphäre nimmt zu, wenn die Überwachung fremde oder öffentliche Bereiche einschließt, Audioaufnahmen anfertigt oder Videomaterial über längere Zeit speichert.
Wie lange dürfen Videoaufnahmen gemäß DSGVO gespeichert werden?
Es gibt keine allgemeingültige Speicherdauer für jede Situation. In Deutschland sollten Aufnahmen grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden gelöscht werden, sofern kein relevanter Vorfall eingetreten ist. Ein konkreter Videoclip darf länger aufbewahrt werden, wenn er als Beweismittel benötigt wird.
Müssen Überwachungskameras sichtbar sein?
Die DSGVO schreibt nicht vor, dass jede Kamera deutlich sichtbar sein muss. Wenn die Transparenzpflichten der DSGVO gelten, müssen Personen jedoch grundsätzlich informiert werden, bevor sie einen überwachten Bereich betreten. Eine verdeckte Aufzeichnung kann außerdem gegen nationales Recht verstoßen.
Die Überwachungskamera meines Nachbarn ist auf mein Haus gerichtet. Was kann ich tun?
Bitten Sie den Nachbarn zunächst, den tatsächlich erfassten Bereich zu erläutern und zu bestätigen, ob eine Privatzonenmaskierung aktiviert ist. Sind Ihr Haus, Ihr Garten oder eine gemeinschaftlich genutzte Fläche weiterhin sichtbar, dokumentieren Sie die erkennbare Ausrichtung der Kamera und wenden Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde oder holen Sie rechtlichen Rat ein.
