Sie haben bemerkt, dass Ihr Nachbar eine Überwachungskamera installiert hat, die in Richtung Ihres Grundstücks zeigt. Vielleicht filmt sie Ihren Garten, Ihre Fenster oder Ihren Balkon. Gerade bei kabellosen Überwachungskameras, die flexibel montiert werden können, kommt es häufig vor, dass sie unabsichtlich Bereiche filmen, die ihnen nicht gehören. Verständlich, dass Sie sich beobachtet fühlen und sich fragen: Ist das legal? Was kann ich tun? Und ab wann darf ich die Polizei einschalten?

Deutsche Rechtslage: DSGVO, BGB und StGB
Die Überwachung durch Ihren Nachbarn unterliegt drei Rechtsgebieten in Deutschland:
1. Datenschutzrecht: DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)
Kernregel: Videoüberwachung ist Verarbeitung personenbezogener Daten und muss nach DSGVO Art. 6 rechtmäßig sein.
DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. f:
*die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.*
Was das bedeutet:
- Ihr Nachbar darf nur sein eigenes Grundstück filmen
- Fremde Grundstücke (inkl. Ihrer) dürfen nicht gefilmt werden
- Öffentliche Bereiche dürfen nur minimal erfasst werden (z.B. schmaler Randstreifen des Gehwegs)
2. Zivilrecht: BGB § 1004 (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch)
BGB § 1004 Abs. 1:
*Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.*
Was das bedeutet:
- Wenn die Kamera Ihr Grundstück filmt, können Sie Unterlassung fordern
- Sie können verlangen, dass die Kamera entfernt oder umgerichtet wird
- Bei Weigerung: Zivilklage beim Amtsgericht
3. Strafrecht: StGB § 201a (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen)
StGB § 201a Abs. 1:
*Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer*
1. *von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt...*
Was das bedeutet:
- Filmen von geschützten Räumen (Schlafzimmer, Badezimmer durch Fenster) ist strafbar
- Filmen von Intimsphäre (z.B. Sonnen auf dem Balkon, Gartendusche) ist strafbar
- Strafe: Bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Wann ist die Kamera Ihres Nachbarn illegal?
Eindeutig illegal
Die Kamera Ihres Nachbarn ist zweifelsfrei illegal, wenn sie Ihr Privatleben verletzt. Das ist der Fall, wenn:
- Ihre Wohnung oder Ihr Haus gefilmt wird.
Dazu gehören Aufnahmen durch Fenster in Ihr Wohnzimmer, Schlafzimmer oder Badezimmer.
Dies verstößt gegen StGB § 201a (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs) und stellt eine Straftat dar. Die Polizei kann eingeschaltet werden.
- Ihr Garten oder Balkon überwacht wird.
Dabei handelt es sich um private Rückzugsorte, in denen Sie sich frei bewegen wollen.
Dieses Verhalten verletzt die DSGVO Art. 6 sowie BGB § 1004 und ist zivilrechtlich untersagbar. Sie können Unterlassung verlangen.
- Ihre Intimsphäre aufgezeichnet wird.
Beispiele sind Aufnahmen beim Sonnenbaden, beim Umziehen oder bei der Nutzung einer Gartendusche oder eines Whirlpools.
Dies ist wiederum eine Straftat nach StGB § 201a.
- Öffentliche Bereiche dauerhaft überwacht werden.
Dazu gehören der Gehweg vor dem Haus, die Straße oder angrenzende Nachbargrundstücke.
Eine dauerhafte Überwachung verstößt gegen die DSGVO.
(Hinweis: In Einzelfällen kann dies ein Grenzfall sein, wird jedoch häufig als unzulässig bewertet.)
Grenzfälle (rechtlich umstritten)
Die Kamera kann legal sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie filmt überwiegend das eigene Grundstück des Nachbarn.
- Es wird nur ein minimaler Teil des öffentlichen Bereichs erfasst (z. B. ein schmaler Rand des Gehwegs, der technisch unvermeidbar ist).
- Ein Hinweisschild zur Videoüberwachung ist gut sichtbar angebracht.
- Es werden keine Personen in besonders geschützten Bereichen gefilmt.
Wahrscheinlich legal
Die Kamera ist in der Regel legal, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Sie filmt ausschließlich das Grundstück des Nachbarn.
- Es werden keine Bereiche Ihres Grundstücks erfasst.
- Das System nutzt Privacy Masking oder andere Sichtschutzfunktionen, um Ihr Grundstück vollständig zu verdecken.
- Die Überwachung erfolgt DSGVO-konform, einschließlich sichtbarer Hinweisschilder und einer Löschung der Aufnahmen nach spätestens 30 Tagen.
Wann können Sie die Polizei rufen? – Schritt-für-Schritt Anleitung

Schritt 1: Kamera überprüften
Prüfen Sie, ob die Kamera Ihres Nachbarn Ihre privaten Bereiche filmt (z. B. Wohnung, Garten, Balkon).
Nein: Die Kamera filmt nur das eigene Grundstück → keine Aktion nötig, alles legal.
Ja: Weiter zu Schritt 2.
Schritt 2: Beweise sammeln
Haben Sie Beweise, z. B.:
- Fotos oder Videos der Kameraposition
- Notizen zu Datum und Uhrzeit
Nein: Beweise sammeln! Ohne Nachweis ist ein Polizeieinsatz schwierig.
Ja: Weiter zu Schritt 3.
Schritt 3: Gespräch mit dem Nachbarn
Haben Sie den Nachbarn bereits freundlich angesprochen und um Entfernung oder Umlenkung der Kamera gebeten?
Nein: Zuerst sprechen! Freundlich erklären, warum die Kamera stört.
Ja: Weiter zu Schritt 4.
Schritt 4: Prüfung auf Intimsphäre
Filmt die Kamera geschützte Räume oder die Intimsphäre? Beispiele:
- Schlafzimmer durch Fenster
- Badezimmer
- Sie beim Sonnenbaden, Gartendusche
Nein: Zivilrechtlicher Weg (siehe unten)
Ja: Polizei rufen!
Polizei einschalten bei Kameraüberwachung
Wenn eine Kamera Ihres Nachbarn Ihren privaten Bereich filmt – etwa Ihre Wohnung, Ihren Balkon oder Ihren Garten – und insbesondere geschützte Räume oder Ihre Intimsphäre betroffen sind (z. B. Schlafzimmer, Badezimmer, Sonnenbaden im Garten), kann dies eine Straftat nach StGB § 201a – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen darstellen.
In einem solchen Fall sollten Sie die Polizei informieren. Rufen Sie die 110 an oder besuchen Sie die nächste Polizeiwache. Bringen Sie unbedingt Beweisfotos, eine Dokumentation Ihrer Kommunikation mit dem Nachbarn sowie Notizen zu Datum und Uhrzeit der Aufnahmen mit.
Voraussetzung für eine Strafanzeige ist in der Regel:
- Die Kamera filmt nachweislich Ihre privaten Bereiche.
- Sie haben entsprechende Beweise gesammelt.
- Ein vorheriges Gespräch mit dem Nachbarn, in dem Sie freundlich um Entfernung oder Umlenkung der Kamera gebeten haben, blieb erfolglos.
- Die Kamera zeichnet geschützte Räume oder Ihre Intimsphäre auf.
Die Polizei nimmt Ihre Anzeige auf und leitet ein Ermittlungsverfahren ein. Sie kann den Nachbarn auffordern, die Kamera zu entfernen. Weigert sich der Nachbar, kann die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Mögliche Strafen reichen von Geldbußen bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.
Beweissammlung: So dokumentieren Sie richtig
Wenn Sie gegen eine unerlaubte Kameraüberwachung vorgehen möchten, ist eine sorgfältige Beweisführung entscheidend. Nur so können Sie zeigen, dass die Kamera existiert, auf Ihr Grundstück gerichtet ist, private Bereiche erfasst und dass Sie den Nachbarn bereits auf das Problem hingewiesen haben. Die folgenden Schritte helfen Ihnen, eine klare und vollständige Dokumentation aufzubauen.
1. Kamera fotografieren
Beginnen Sie damit, die Kamera gut sichtbar festzuhalten. Machen Sie Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln, sodass eindeutig erkennbar ist, wo sie angebracht ist und wohin das Objektiv zeigt.
Wichtig ist, dass die Bilder nachvollziehbar belegen, dass die Kamera Ihr Grundstück erfasst. Nutzen Sie, wenn möglich, einen aktivierten Datums- und Zeitstempel oder speichern Sie die Bilddateien so, dass ihre Metadaten erhalten bleiben. Auch Übersichtsaufnahmen, auf denen beide Grundstücke zu sehen sind, erhöhen die Glaubwürdigkeit der Dokumentation.
2. Situation schriftlich beschreiben
Notieren Sie in ein paar klaren Sätzen, wie die räumliche Situation aussieht. Beschreiben Sie, wo sich Ihr Haus, Garten oder Ihre Terrasse befinden und von welcher Höhe oder Seite aus die Kamera auf diese Bereiche blickt. Eine einfache verbale Beschreibung ersetzt Tabellen oder Skizzen und reicht völlig aus, solange sie nachvollziehbar ist.
3. Ein fortlaufendes Beweistagebuch führen
Dokumentieren Sie jeden relevanten Schritt: Wann haben Sie die Kamera entdeckt? Wann haben Sie den Nachbarn darauf angesprochen? Gab es Reaktionen, Zusagen oder Ablehnung?
Ein fortlaufender Text genügt völlig. Wichtig ist nur, dass die Reihenfolge und die Inhalte klar nachvollziehbar sind. Auch kurze Notizen reichen – Hauptsache, es geht nichts verloren.
4. Kommunikation sichern
Alle Formen der Kommunikation mit dem Nachbarn sollten aufbewahrt werden.
Speichern Sie E-Mails, machen Sie Screenshots von Nachrichten und fertigen Sie Kopien von Briefen an. Falls Gespräche mündlich stattfinden, schreiben Sie direkt im Anschluss ein kurzes Gedächtnisprotokoll auf: Wann fand das Gespräch statt, worum ging es, was wurde gesagt, und wie endete es?
Diese kleinen Dokumente sind oft entscheidend, wenn der Nachbar später behauptet, es hätte kein Gespräch gegeben oder er sei nicht informiert worden.
5. Optional: Technische Unterstützung
In komplizierteren Fällen kann ein technischer Sachverständiger hilfreich sein. Er kann das Sichtfeld der Kamera exakt bestimmen und ein fachliches Gutachten erstellen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Nachbar die Blickrichtung der Kamera bestreitet oder wenn der Fall später vor Gericht landet.
DSGVO-Konformität: Was Ihr Nachbar beachten muss
Private Überwachungskameras unterliegen der DSGVO, und Ihr Nachbar muss sicherstellen, dass der Betrieb rechtskonform erfolgt. Dabei sind fünf zentrale Punkte zu beachten: Rechtmäßigkeit, Transparenz, Datensicherheit, Speicherbegrenzung und Betroffenenrechte.

1. Rechtmäßige Verarbeitung
Nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO darf eine Kamera nur betrieben werden, wenn berechtigte Interessen vorliegen. Das bedeutet, dass das Filmen des eigenen Grundstücks zum Schutz vor Einbruch zulässig ist und eine minimale Erfassung öffentlicher Bereiche, etwa bis zu 50 cm Gehweg-Rand, erlaubt sein kann. Unzulässig ist dagegen das Filmen fremder Grundstücke, insbesondere Ihres, die dauerhafte Überwachung öffentlicher Straßen oder die Aufzeichnung von Personen in privaten Bereichen.
2. Transparenz
Die DSGVO verlangt, dass jede Videoüberwachung für Dritte klar erkennbar ist. Ihr Nachbar muss an allen überwachten Eingängen Hinweisschilder anbringen, die deutlich auf die Videoüberwachung hinweisen. Das Schild sollte Name und Adresse des Verantwortlichen, den Zweck der Überwachung, die Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, Kontaktmöglichkeiten sowie einen Link zur Datenschutzerklärung enthalten. So wird gewährleistet, dass jeder, der den überwachten Bereich betritt, über die Verarbeitung informiert ist.
3. Datensicherheit
Aufnahmen müssen gemäß Art. 32 DSGVO verschlüsselt gespeichert werden, beispielsweise mit AES-256, und nur autorisierte Personen dürfen Zugriff haben. Außerdem sollten die Kameras regelmäßig gewartet und die Firmware aktualisiert werden, um Sicherheitslücken zu vermeiden.
4. Speicherbegrenzung
Die gespeicherten Daten dürfen nur so lange aufbewahrt werden, wie es für den festgelegten Zweck notwendig ist. Für einfachen Einbruchschutz empfiehlt sich eine maximale Speicherdauer von 72 Stunden. In Ausnahmefällen, wenn eine längere Speicherung sachlich begründet ist, kann eine Aufbewahrung von bis zu 30 Tagen zulässig sein. Unbegrenzte Speicherung ist verboten, weshalb automatische Löschfunktionen eingerichtet werden sollten.
5. Betroffenenrechte
Als betroffene Person haben Sie das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob Aufnahmen von Ihnen existieren, unrechtmäßig gespeicherte Daten löschen zu lassen und der Verarbeitung zu widersprechen. Ihr Nachbar muss auf solche Anfragen innerhalb eines Monats reagieren und die gesetzlichen Vorgaben der DSGVO erfüllen.
Praktische Lösung: DSGVO-konforme Überwachung mit der eufy SoloCam S340
Praktische Lösung: DSGVO-konforme Überwachung mit der eufy SoloCam S340
Wenn Sie eine private Überwachungskamera installieren möchten, müssen Sie sicherstellen, dass die Aufnahmen datenschutzkonform erhoben und gespeichert werden. Die eufy SoloCam S340 erleichtert dies, da sie mehrere Funktionen bietet, die die Einhaltung der DSGVO im Alltag unterstützen.
Präzise Erfassung für mehr Datenschutz
Die Dual-Kamera mit 3K-Auflösung und bis zu 8× Zoom ermöglicht eine gezielte Überwachung nur der Bereiche, die wirklich relevant sind. So vermeiden Sie unnötige Aufnahmen von öffentlichen Flächen oder Nachbargrundstücken – ein wichtiger DSGVO-Grundsatz.
Lokale Speicherung ohne Cloud
Alle Aufzeichnungen bleiben ausschließlich lokal auf dem Gerät. Dadurch verlassen personenbezogene Daten wie Gesichter oder Bewegungswege nicht Ihr Grundstück, was das Risiko externer Datenschutzverletzungen deutlich reduziert.
On-device-KI ohne Weitergabe von Daten
Die Analyse von Personen und Bewegungen findet vollständig direkt auf der Kamera statt. Da keine Daten an Cloud-Dienste übertragen werden, ist diese Lösung im Hinblick auf die DSGVO besonders unbedenklich.
Kontrolle über das Sichtfeld
Mit dem schwenk- und neigbaren 360°-Design lässt sich die Kamera genau so ausrichten, dass nur Ihr eigenes Grundstück erfasst wird. Das macht es einfach, fremde Bereiche oder private Zonen anderer Personen auszusparen.
Fazit
Während die Sicherheitskamera erheblich zur Verbesserung der Sicherheit Ihres Hauses beitragen kann, ist es wichtig, ein Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Privatsphäre zu finden. Wenn die Überwachungskamera eines Nachbarn Sie beunruhigt, denken Sie daran, dass es Schritte gibt, die Sie unternehmen können, um das Problem zu lösen. Letztendlich geht es darum, dass die Rechte aller Beteiligten respektiert werden und wir uns alle in unseren eigenen Häusern sicher fühlen können.
FAQs
Ist eine Überwachungskamera des Nachbarn generell verboten?
Antwort: Nein, nicht generell. Ihr Nachbar darf eine Kamera installieren, solange sie ausschließlich sein eigenes Grundstück filmt und DSGVO-konform betrieben wird. Problematisch wird es, wenn die Kamera Ihr Grundstück oder öffentliche Bereiche dauerhaft überwacht.
Muss der Nachbar die Kamera entfernen, wenn ich es verlange?
Ja, wenn die Kamera rechtswidrig Ihr Grundstück filmt. Sie haben einen Unterlassungsanspruch nach BGB § 1004.
Schritte:
- Freundlich auffordern (schriftlich, per Einschreiben)
- Bei Weigerung: Anwaltliche Abmahnung
- Bei weiterer Weigerung: Zivilklage auf Unterlassung beim Amtsgericht
- Bei Erfolg: Gericht ordnet Entfernung oder Umrichtung an. Bei Verstoß gegen Urteil: Zwangsgeld bis zu €250.000 oder Ordnungshaft.
Brauche ich einen Anwalt für den Kamera-Streit mit dem Nachbarn?
Anwalt empfohlen bei:
- Nachbar weigert sich nach schriftlicher Aufforderung
- Sie wollen Abmahnung senden oder Klage einreichen
- Rechtslage ist unklar (z.B. Grenzfälle)
- Hoher Streitwert (z.B. Schadensersatzforderung €5.000+)
Kein Anwalt nötig bei:
- Erstes freundliches Gespräch
- Schlichtungsverfahren (können Sie selbst beantragen)
- Polizei-Anzeige (können Sie selbst erstatten)
Kann ich eine Sichtschutz-Lösung vom Nachbarn verlangen?
Ja, als Kompromiss können Sie verlangen, dass der Nachbar:
- Kamera umrichtet (nur sein eigenes Grundstück)
- Sichtschutz installiert (Hecke, Zaun, Blende) an der Grenze
Wenn Nachbar ablehnt: Sie können zivilrechtlich Unterlassung fordern (BGB § 1004), was faktisch zur Entfernung oder Sichtschutz führt.
Ist es illegal, Kameras um mein eigenes Haus herum zu installieren?
Nein, die Installation von Überwachungskameras rund um Ihr eigenes Grundstück ist grundsätzlich legal. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass diese Kameras die Privatsphäre anderer, z. B. der Nachbarn, nicht verletzen und keine Tonaufnahmen ohne Zustimmung machen.