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Darf ein Vermieter Kameras außen am Haus anbringen? Alles, was Sie wissen müssen

aktualisiert Nov 05, 2025 von eufy team| min read
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Die Frage, ob ein Vermieter Kameras außen am Haus anbringen darf, sorgt immer wieder für Diskussionen, sowohl bei Mietern als auch bei Vermietern. Einerseits können Kameras für mehr Sicherheit und Schutz sorgen, andererseits werfen sie rechtliche und moralische Fragen auf, insbesondere in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre und die Einhaltung der Datenschutzvorgaben.

Vermieter stehen daher vor der Herausforderung, zwischen Sicherheitsbedürfnis und Persönlichkeitsrechten der Bewohner abzuwägen. Wie lässt sich die Sicherheit der Immobilie erhöhen, ohne dabei die Rechte der Mieter zu verletzen? In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen, die potenziellen Vorteile sowie mögliche Herausforderungen einer Videoüberwachung. Außerdem zeigen wir, welche technischen Lösungen und Alternativen Vermietern zur Verfügung stehen, damit Sie gut informiert entscheiden können.

Darf ein Vermieter Kameras außen am Haus anbringen

Rechtliche Grundlagen der Videoüberwachung

Die Installation von Überwachungskameras durch Vermieter unterliegt in Deutschland strengen rechtlichen Vorgaben. Zentrales Kriterium ist der Schutz der Privatsphäre nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere nach Art. 6 Abs. 1 lit. f, wonach eine Verarbeitung personenbezogener Daten nur bei berechtigtem Interesse und Verhältnismäßigkeit zulässig ist. Die Sicherheitsinteressen des Vermieters dürfen dabei nicht die Privatsphäre von Mietern oder Dritten beeinträchtigen. Erfasst werden dürfen ausschließlich Bereiche, die tatsächlich dem Schutz der Immobilie dienen. Besonders kritisch ist die Überwachung gemeinschaftlicher Flächen wie Flure, Treppenhäuser oder öffentlich zugängliche Bereiche, da hier eine strenge Interessenabwägung erforderlich ist.

Nicht nur Vermieter müssen bei der Videoüberwachung gesetzliche Vorgaben beachten, auch für Mieter gelten klare Grenzen. So stellt sich häufig die Frage, ob ein Mieter eine Kamera anbringen darf. Grundsätzlich ist dies nur zulässig, wenn ausschließlich der eigene Mietbereich erfasst wird. Ein typisches Beispiel ist, wenn ein Mieter eine Kamera im Garten installiert. Dies kann erlaubt sein, sofern der Garten zum alleinigen Nutzungsrecht gehört und keine Nachbarn oder gemeinschaftlichen Flächen mitgefilmt werden. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, sollten sowohl Vermieter als auch Mieter ihre Überwachung klar kennzeichnen, auf die Datenerhebung hinweisen und sicherstellen, dass gespeicherte Aufnahmen geschützt sind.

Vorteile und Herausforderungen der Videoüberwachung

Überwachungskameras können sowohl aus Vermieter- als auch aus Mietersicht viele Vorteile mit sich bringen. Sie dienen vor allem der Sicherheit im und um das Gebäude:

Vorteile: Einbruchschutz und Abschreckung

  1. Prävention: Kameras wirken abschreckend auf Einbrecher oder Vandalen. Sie mindern potenzielle Sachschäden und Diebstähle.
  2. Beweismittel: Im Falle eines Einbruchs oder einer Sachbeschädigung können aufgezeichnete Aufnahmen helfen, den Vorfall zu klären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
  3. Mehr Sicherheitsempfinden: Mieter fühlen sich sicherer in einer überwachten Umgebung, besonders in Gebieten mit erhöhtem Kriminalitätsrisiko. Dies kann die Zufriedenheit der Mieter steigern und langfristig sogar Leerstände verringern.

Herausforderungen: Konflikte mit Mietparteien und rechtliche Risiken

  • Datenschutz und Privatsphäre: Der Schutz sensibler Daten und die Wahrung der Mietrechte erfordern eine genaue Planung und Absprache mit den Mietparteien.
  • Rechtliche Stolpersteine: Unwissenheit oder ein Verstoß gegen die DSGVO können für Vermieter teuer werden. Bußgelder und juristische Konflikte schließen sich hier schnell an.
  • Kosten und Wartung: Hochwertige Überwachungssysteme sowie deren Installation und Pflege können kostspielig sein, insbesondere bei größeren Immobilien.

Wann und unter welchen Bedingungen darf ein Vermieter Außenkameras anbringen?

Der Einsatz von Außenkameras durch Vermieter ist in Deutschland nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen erlaubt. Dabei spielen vor allem Datenschutz, Wahrung der Privatsphäre und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme eine entscheidende Rolle.

Überwachung bei Sicherheitsbedrohungen: Die Anforderungen

Eine Installation von Kameras kommt insbesondere dann in Betracht, wenn wiederholt Einbrüche, Vandalismus oder mutwillige Beschädigungen auftreten. In diesem Fall darf die Überwachung ausschließlich jene Bereiche erfassen, die unmittelbar dem Schutz der Immobilie dienen, zum Beispiel Hauseingänge, Tiefgaragen oder Mülltonnenabstellplätze. Wichtig ist ein nachvollziehbares Sicherheitskonzept, das die Gründe, die überwachten Flächen sowie die Art der Datenspeicherung dokumentiert. Dieses Konzept hilft nicht nur bei der rechtlichen Absicherung, sondern zeigt den Mietern auch, dass die Überwachung zielgerichtet und verhältnismäßig erfolgt. Die Aufnahmen dürfen nur kurzzeitig gespeichert und anschließend automatisch gelöscht werden, sofern kein berechtigter Anlass für eine längere Aufbewahrung besteht.

Zustimmung der Mieter: Wie läuft der Prozess ab?

Sollen gemeinschaftlich genutzte Flächen wie Treppenhäuser, Eingangsbereiche oder Höfe überwacht werden, ist die Zustimmung sämtlicher betroffener Mieter erforderlich. Diese Zustimmung sollte schriftlich eingeholt und in einem Protokoll festgehalten werden. Zudem empfiehlt sich eine frühzeitige und transparente Kommunikation, etwa in einer Hausversammlung oder über ein Rundschreiben. Offene Information schafft Vertrauen, beugt Missverständnissen vor und stärkt das Einverständnis der Mietparteien. Nur wenn die Mieter klar über Zweck, Umfang und Dauer der Überwachung informiert sind, ist die Maßnahme rechtlich abgesichert.

Einschränkungen bei Nachbargrundstücken und öffentlichen Bereichen

Besonders sensibel ist die Abgrenzung der Kameraperspektive. Außenkameras dürfen keinesfalls auf Nachbargrundstücke, Bürgersteige oder öffentliche Straßen ausgerichtet sein. Ebenso ist die Überwachung privater Wohn- oder Balkonbereiche von Mietern unzulässig. Werden solche Flächen dennoch erfasst, liegt ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte vor, der rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Oft kommt es zu Konflikten, wenn ein Mieter eine Kamera im Garten installiert, die versehentlich auch Teile des Nachbargrundstücks erfasst. Daher ist bei der Installation unbedingt auf die technische Justierung zu achten. Ein enger Fokus auf die zu schützenden Bereiche verhindert Überschneidungen und stellt die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme sicher. Zudem muss am Zugang zum überwachten Bereich ein deutlich sichtbarer Hinweis auf die Videoüberwachung angebracht werden, der über Zweck, Verantwortlichen und Speicherdauer informiert oder auf weiterführende Datenschutzinformationen verweist.

Geeignete Produkte für rechtssichere Überwachung

Bevor Sie sich für eine Kamera entscheiden, lohnt sich ein Blick auf Modelle, die speziell für einfache Handhabung und rechtssicheren Einsatz konzipiert sind.

eufyCam Solo S340

Die eufyCam Solo S340 ist eine praktische Option für Vermieter, die eine effiziente und möglichst rechtssichere Lösung suchen. Dank kabellosem Betrieb ist die Kamera schnell einsatzbereit. Die Montage erfolgt je nach Untergrund mit geeigneten Befestigungen, sodass keine dauerhafte Stromverkabelung notwendig ist und der Installationsaufwand gering bleibt. Das Solarpanel versorgt die Kamera kontinuierlich mit Energie, wodurch Batteriewechsel im Regelfall entfallen und Betriebskosten sinken.

Mit ihrer Dual-Kamera-Technologie liefert die eufyCam Solo S340 gestochen scharfe 3K-Aufnahmen und ermöglicht mit bis zu achtfachem Zoom klare Detailansichten. Die integrierte KI erkennt Bewegungen automatisch und verfolgt Objekte innerhalb des Sichtfelds, sodass alle relevanten Bereiche abgedeckt bleiben. Für zusätzliche Sicherheit sorgt die gebührenfreie lokale Datenspeicherung, die ganz ohne Abo-Kosten funktioniert. Das wetterfeste Gehäuse schützt die Kamera zuverlässig vor Regen, Wind und Schnee. Damit bleibt sie auch bei wechselnden Witterungsbedingungen stabil im Einsatz.

eufyCam Solo S340

eufyCam Solo S230

Die eufyCam Solo S230 ist eine ebenso überzeugende Lösung für Vermieterinnen und Vermieter, die Wert auf Zuverlässigkeit, Energieeffizienz und einfache Handhabung legen. Ähnlich wie das Modell S340 verfügt sie über Solarbetrieb und unkomplizierte Installationsmöglichkeiten, was sie zu einer nachhaltigen Option für den Außenbereich macht.

Mit modernster Bewegungserkennung und leistungsstarker Bildqualität behält die SoloCam S230 jeden Sicherheitsbereich zuverlässig im Auge. Dank der intelligenten Sensorik werden Bewegungen sofort erfasst und in gestochen scharfer 2K-Auflösung dargestellt, bei Tag ebenso wie bei Nacht. Die Kamera erkennt präzise, was wirklich wichtig ist, und filtert unnötige Auslöser heraus. So haben Sie jederzeit die volle Kontrolle über Ihr Zuhause. In Kombination mit smarter Personenerkennung, Farbnachtsicht und sicherer Datenspeicherung wird aus einfacher Überwachung ein umfassendes Sicherheitskonzept, das Schutz und Komfort gleichermaßen garantiert.

eufyCam Solo S230

Alternativen zur Videoüberwachung

Nicht immer muss es gleich eine Kamera sein. Es gibt auch andere Wege, die Sicherheit rechtssicher zu erhöhen.

Attrappen: Was ist zulässig?

Attrappen ähneln echten Kameras und wirken vor allem psychologisch. Sie sollen potenzielle Täter durch den bloßen Anschein von Überwachung abschrecken. Wichtig ist, dass sie keinerlei Aufnahmefunktion besitzen, da sonst Datenschutzrechte verletzt würden. Problematisch wird es, wenn Mietparteien den Eindruck haben, tatsächlich überwacht zu werden. Vermieterinnen und Vermieter dürfen sie nicht ohne Zustimmung der betroffenen Mietparteien anbringen, wenn sich die Geräte auf gemeinschaftlich genutzte Flächen richten. Deshalb sollten Attrappen ausschließlich dort installiert werden, wo sie eindeutig nur das eigene Grundstück betreffen und keine Zweifel an ihrer Funktionslosigkeit bestehen. In Mehrparteienhäusern ist der Einsatz nur mit Zustimmung aller Mieterinnen und Mieter zulässig.

Sicherheitsmaßnahmen ohne Kameras (z. B. Beleuchtung oder Alarmanlagen)

Alternativen zur Videoüberwachung sind Beleuchtung, Alarmanlagen und mechanische Sicherungen. Diese Maßnahmen erhöhen die Sicherheit, ohne die Privatsphäre der Mieter zu beeinträchtigen. Besonders sinnvoll sind:

  • Bewegungsmelder oder Flutlichtanlagen, die bei Aktivität sofort Licht erzeugen und dadurch Aufmerksamkeit schaffen.
  • Alarmanlagen, die bei einem Einbruchsversuch laute Signale auslösen oder automatisch Sicherheitsdienste informieren.
  • Einbruchhemmende Fenster und Türen, die ein gewaltsames Eindringen erheblich erschweren.
  • Stabile Schlösser und Zusatzriegel, die zusätzlichen Widerstand bieten.
  • Regelmäßige Kontrollgänge oder Nachbarschaftsvereinbarungen, die Präsenz zeigen und Täter abschrecken.

Diese Sicherheitsmaßnahmen sind datenschutzkonform, konfliktarm und steigern das Sicherheitsgefühl der Mieterinnen und Mieter. Besonders effektiv ist die Kombination aus Licht, Alarmsystemen und mechanischem Schutz.

Fazit

Darf ein Vermieter Kameras außen am Haus anbringen? Ja, aber nur unter strikter Einhaltung der Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte. Zentral ist dabei, dass die Überwachung transparent kommuniziert wird und sich auf wirklich notwendige Bereiche beschränkt. Moderne Kamerasysteme wie die eufyCam Solo S340 oder die eufyCam Solo S230 bieten Vermietern hochwertige Lösungen, die bei korrekter Nutzung rechtssicher betrieben werden können. Investieren Sie in Sicherheit, die sowohl für Sie als auch für Ihre Mieter ein gutes Gefühl schafft, denn Schutz und Privatsphäre können Hand in Hand gehen.

FAQ

Braucht ein Vermieter immer die Zustimmung der Mieter?

Ja, Vermieter benötigen in der Regel die Zustimmung der Mieter, bevor Überwachungskameras in gemeinschaftlichen Bereichen installiert werden. Ohne Einverständnis kann dies einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen. Ausnahmen bestehen nur, wenn ein nachweisbares berechtigtes Interesse, etwa zur Abwehr von Vandalismus, rechtlich begründet werden kann.

Was passiert, wenn eine Kamera auch Nachbargrundstücke erfasst?

Kameras dürfen ausschließlich das eigene Grundstück überwachen. Werden Nachbargrundstücke, öffentliche Wege oder fremde Eingänge erfasst, liegt ein klarer Verstoß gegen Datenschutzrecht vor. Betroffene können rechtliche Schritte einleiten oder die Entfernung fordern. Daher muss das Sichtfeld sorgfältig eingestellt werden, um unerlaubte Aufzeichnungen anderer Personen zu vermeiden.

Sind Attrappen rechtlich eine Alternative?

Kamera-Attrappen wirken zwar abschreckend, können jedoch ebenfalls rechtliche Probleme verursachen. Wenn Nachbarn oder Passanten den Eindruck haben, überwacht zu werden, entsteht ein Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht. Gerichte haben in solchen Fällen bereits gegen Attrappen entschieden. Rechtssicher sind daher nur tatsächlich betriebene Kameras mit klar geregeltem Einsatzbereich.

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